P1020796Seit dem 01.August 2014 hat sich im Tierschutzgesetz wieder ein bisschen was getan.

U.a. müssen nun den Käufern beim Kauf von Kleintieren (z. B. Kaninchen oder Meerschweinchen) schriftliche Informationen  übergeben werden, die über die „wesentlichen Bedürfnisse“ des Tieres informieren. 

Laut Gesetz sollen diese Informationen u.a. über die Lebenserwartung, Haltung, Pflege, Einrichtung/Heim, Futter/Ernährung usw. enthalten.

Auf den Bildern die diesem Beitrag angefügt sind,  ist einmal das Außengehege meiner Kaninchen zu sehen und einmal das Gehege für den Winter, welches sich auch draußen an einem wind- u wetterfesten Platz befindet. Das Außengehege hat pro Kaninchen ca. 3,5 qm², ist teilweise überdacht und hat natürlich auch Höhlen und einen eingesträuten überdachter Teil wo Heu immer zur Verfügung steht.

P1020944Das Winderquartier geht über 3 Etagen und hat auch insgesamt ca. 3 qm pro Seite, so dass auch im Winter für Bewegung gesorgt ist. Es hat oben einen abtrennten Teil der nur eine kleine Öffnung hat und komplett mit Stroh und Heu befüllt ist. Auch der mittlere Teil  ist mit einem Unterschlupf versehen welcher mit Heu und Stroh befüllt ist. Der untere Teil ist mit Röhren versehen und mit viel Sand zum buddeln.